Beratungsschein
Sie entscheiden selbst!
Unsere Beraterinnen stellen Ihnen nach Abschluss der Beratung auf
Wunsch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungschein mit
Namen und Datum aus. In dieser Bescheinigung wird festgehalten,
dass eine Beratung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
stattgefunden hat.
Sie können sich auf Wunsch auch ohne Nennung Ihres Namens anonym
beraten lassen. Die Bescheinigung wird in diesem Fall von einer
mitarbeitenden Person der Beratungsstelle ausgefüllt, die nicht das
Gespräch geführt hat. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch nach anonymer
Beratung bei der Terminvereinbarung mit.
